42 Vereinsmitglieder der Staubwolke Refrath trafen sich am 31. Januar zur Mitgliederhauptversammlung in Refrath. Die Berichte des Vorstandes und des Teams wurden ohne Beanstandung verlesen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Vorstand freute sich sehr über die bisher teilnehmerstärkste Versammlung der Vereinsgeschichte.
Im Zentrum stand der Antrag auf Satzungsänderung, die nach Diskussion beschlossen wurde. Die Änderung umfasst eine stärkere Betonung unserer Vereinswerte angesichts der Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft und des Schutzes insbesondere unserer Jugendfahrerinnen und -fahrer.
Dazu das Statement des Vereinsvorstandes: „Der gesellschaftliche Wandel macht auch vor Vereinen nicht halt. Deshalb möchten wir Normen und Werte, die für jeden Staubwolkler vielleicht selbstverständlich sind, mit dieser Satzungsänderung zum Ausdruck bringen und verstärken.
Ebenso wird mit diesem Antrag das Thema Jugendschutz in unserer Satzung verankert. Das Land NRW hat seit Mai 2022 eines der stärksten Kinderschutzgesetze in Kraft gesetzt. Zum Schutzauftrag der Sportvereine und -verbände gehört es, Maßnahmen zur Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport zu erarbeiten, diese zu kennen und innerhalb der Strukturen zu verankern. Zur interpersonellen Gewalt zählen: