Infos zur Mitgliedschaft
beim RSV Staubwolke Refrath
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft bei der Staubwolke Refrath setzt sich inkl. aller Abgaben und Versicherungen wie folgt zusammen:
Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre: | 75,30 € |
Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre: | 90,30 € |
aktive und inaktive Mitglieder ab 19 Jahre | 134,15 € |
Der Beitrag ist jeweils 01. Januar für das gesamte Folgejahr im Voraus fällig und beinhaltet auch 3,80 € für eine Sportversicherung, die obligatorisch für alle Mitglieder über den Radsportlandesverband NRW beim Landessportbund NRW abgeschlossen ist.
Für alle Neumitglieder ist zusätzlich ein Einsteigerpaket in Höhe von 100,00 € verpflichtend. Dieses beinhaltet die komplette Beratung. Eine Erstausstattung Vereinstrikot und Hose wird zur Nutzung überlassen. Auf Antrag kann in begründeten Einzelfällen auf Grund eines Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes der Beitrag und das Einsteigerpaket gestundet, teilweise oder ganz erlassen werden.
Falls gewünscht erhöht sich der Betrag zusätzlich um:
Alter | Rennlizenz | RTF-App |
bis 16 Jahre | 11,00 € | 0,00 € |
17 Jahre | 12,50 € | 0,00 € |
18 Jahre | 12,50 € | 15,90 € |
19-22 Jahre | 22,00 € | 15,90 € |
ab 23 Jahre | 28,00 € | 15,90 € |
Masters | 35,00 € | 15,90 € |
(Stand 01.01.2023) |
Sportversicherung
Die Sportversicherung, die vom Landesportbund NRW zur Verfügung gestellt wird, beinhaltet eine subsidiäre Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungund übernimmt in bestimmten Fällen den Versicherungsschutz für Unfälle und Schäden, die sich im Rahmen des Vereinssports ereignen.
Versicherungsleistungen werden üblicherweise erbracht, wenn ein Schadenausgleich der selbst und eigens abgeschlossenen Versicherungen nicht erreicht werden kann.
Diese Sportversicherung ist grundsätzlich als Beihilfe für die Solidargemeinschaft aller Sportler/ -innen geschaffen worden und als wertvolle und unterstützende Leistung zu verstehen. Diese Sportversicherung kann weder die private, individuelle Vorsorge des Einzelnen – die wir unbedingt empfehlen – ersetzen. Sie soll primär für Leistungen aufgrund schwerer Unfälle und deren Folgen ergänzend zur Verfügung stehen.